Seit 2004 kooperiert die Fachsektion hinsichtlich der Ausbildung in
Integrativer Gestalttherapie mit der Donau-Universität
Krems (DUK). Als gesetzlich anerkannte Ausbildungseinrichtung ist
die Fachsektion für die inhaltliche Gestaltung der Ausbildung und
für die Bestellung des Lehrkörpers verantwortlich. Die DUK
bietet den organisatorischen und akademischen Rahmen der Ausbildung.
Diese Kooperation ermöglicht auf universitärem Boden
wissenschaftliche Forschungsprojekte und gewährleistet eine der
akademischen Ausbildung adäquate Entlohnung in öffentlichen
Einrichtungen. Andererseits bleibt der Kontakt mit der therapeutischen
Praxis und dem internationalen gestalttherapeutischen Diskurs durch die
Einbindung der Lehrenden in die Fachsektion Integrative Gestalttherapie
aufrecht.
Nähere Informationen und Anmeldung:
Informationen und sämtliche Anmeldungsunterlagen erhalten Sie
im
Sekretariat der Fachsektion
bei Frau
Ziegelhuber unter Tel. 01/7184860 oder
Ausbildungsleitung:
Frau Mag. Petra Klampfl MSc: Tel.: 0664/503 2858 oder
Die Ausbildung befähigt die AbsolventInnen zur Ausübung
des Berufs des/der PsychotherapeutIn im Sinne des seit 1991 in
Österreich verankerten Psychotherapiegesetzes nach der Methode der
Integrativen Gestalttherapie. Auf Grund der Kooperation mit der
Donauuniversität Krems erwerben AbsolventInnen des
Universitätslehrgangs wahlweise die Bezeichnung „Akademischer
Psychotherapeut“ oder den akademischen Grad „Master of Science
(Psychotherapie) – MSc“, wobei für den Masterabschluss eine
Studienberechtigung erforderlich ist. Nach Abschluss der akademischen
Ausbildung und der Graduierung durch die Fachsektion kann die
Eintragung in die TherapeutInnenliste
beim Bundesministerium für Gesundheit durchgeführt werden.
Für die Ausbildung zum/r PsychotherapeutIn sind die im Psychotherapiegesetz
verankerten Voraussetzungen zu erfüllen:
Die Ausbildung zum/r PsychotherapeutIn gemäß
Psychotherapiegesetz § 10 (2) kann nur beginnen:
• wer eigenberechtigt ist
• das 24. Lebensjahr vollendet hat
• das psychotherapeutische Propädeutikum erfolgreich
absolviert hat
die im Psychotherapiegesetz § 10 (2) Z 5-9 genannten
beruflichen Voraussetzungen erfüllt:
• AbsolventInnen von Krankenpflegeschulen
• von medizinisch-technischen Fachschulen
• von Akademien für Sozialarbeit
• von Pädagogischen Akademien
• Ehe- und FamilienberaterInnen
• MusiktherapeutInnen
• AbsolventInnen des Studiums der Medizin, der Pädagogik, der
Philosophie, der Psychologie, der Publizistik- und
Kommunikationswissenschaften, der Theologie oder
eines Lehramtsstudiums
• alle, die aufgrund ihrer Eignung eine Genehmigung durch den
Psychotherapiebeirat erworben haben
Wer die allgemeinen Vorraussetzungen erfüllt, kann sich um die
Aufnahme in die Ausbildung bewerben. Zur Ausbildung Fachspezifikum
Integrative Gestalttherapie wird zugelassen, wer
• zwei Zulassungsinterviews bei zwei verschiedenen dafür befugten
AusbildnerInnen absolviert hat, wobei eines davon positiv sein muss
• ein Zulassungsseminar positiv abgeschlossen hat (das
Zulassungsseminar darf frühestens im letzten Semester des
Propädeutikums absolviert werden, der Beginn der
Ausbildung ist erst nach Abschluss des Propädeutikums möglich)
• mindestens 20 Stunden gestalttherapeutische Vorerfahrung (Einzel oder
Gruppe) nachweist
Bei Aufnahme in die Ausbildung wird ein schriftlicher
Ausbildungsvertrag zwischen KandidatIn und der Fachsektion als
Ausbildungseinrichtung abgeschlossen, der das
Ausbildungsverhältnis festlegt und die Rechte und Pflichten beider
Seiten regelt.
Inskription an der Donau
Universität Krems
Jede/r AusbildungskandidatIn bewirbt sich an der Uni Krems um einen
Studienplatz. Ist das Auswahlverfahren positiv abgeschlossen, erteilt
die Donau-Universität Krems die Zusage.
Kernstück der Ausbildung ist die dreijährige
Ausbildungsgruppe mit maximal 16 TeilnehmerInnen, bezeichnet mit Ö
und fortlaufender Nummer. Im Herbst 2009 hat die
Ausbildungsgruppe Ö 33 begonnen.
Jede Ausbildungsgruppe wird als Lehrgang geführt, d.h. alle
Lehrveranstaltungen des Universitätslehrganges sind verpflichtend
und müssen in der im Curriculum
vorgesehenen Reihenfolge und
Semesteraufteilung absolviert werden (zum achtsemstrigen
Ausbildungscurriculum: siehe Homepage der DUK
).
Die gesamte Ausbildungszeit hängt davon ab, wie viel Zeit jede/r
AusbildungskandidatIn für die individuellen Ausbildungsschritte
wie Lehrtherapie, Praktika und eigenständige Arbeit unter
Supervision benötigt, darf aber zehn Jahre nicht
überschreiten.